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Immobilie verkaufen München – professionelle Beratung

Warum mit der Finesse Group Ihre Immobilie in München verkaufen?

Unsere Arbeitsweise vereint Immobilienkompetenz mit digitaler Medienexpertise – für eine Vermarktung auf höchstem Niveau. Darüber hinaus vereint unsere Arbeitsweise Immobilienkompetenz mit digitaler Medienexpertise – für eine Vermarktung auf höchstem Niveau. Zudem profitieren Sie von unserem exklusiven Käufern‑netzwerk, das gezielt geprüfte Interessenten anspricht.

Was unsere Käufer über uns sagen

Also richtig cool. Ich freue mich sehr – mit einer persönlichen Nachricht. Sehr, sehr aufmerksam. Ein sehr schöner Prozess für mich als Investor, als Käufer. So ein professionelles Auftreten wünscht man sich von jedem Makler. Da können sich einige ne Scheibe von abschneiden – ich fand es richtig stark.

 — Timotheus K.
      Käufer einer Eigentumswohnung in Milbertshofen-Am Hart

Unsere Leistungen für Eigentümer

Präzise Marktanalyse

Fundierte Wertermittlung basierend auf lokaler Expertise und aktuellen Marktdaten.

Individueller Marketingplan

Strategisch abgestimmte Vermarktung – maßgeschneidert auf Objekt und Zielgruppe.

Professionelles Home Staging

Wir inszenieren Ihre Immobilie für maximale Wirkung – online und beim Besichtigungstermin.

Hochwertige Fotos & Videos

Modernste Medienproduktion für emotionale Kaufimpulse und maximale Sichtbarkeit.

Verhandlungsführung mit Interessenten

Wir übernehmen alle Gespräche und führen für Sie diskrete, zielgerichtete Verkaufsverhandlungen.

Unterstützung bei Verkaufsunterlagen

Von der Grundrissaufbereitung bis zur Vorbereitung der Vertragsunterlagen – wir begleiten Sie umfassend.

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Ultimativer Verkäuferleitfaden

Unser exklusiver Leitfaden führt Sie durch den gesamten Verkaufsprozess – professionell, verständlich und stressfrei.

Häufig gestellte Fragen

Ja, der Immobilienverkauf kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein:

  • Selbstgenutzte Immobilie: Wenn du die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt hast, ist der Verkaufsgewinn steuerfrei (§ 23 EStG).
  • Vermietete Immobilie: Wird eine vermietete Immobilie nach Ablauf der 10-jährigen Spekulationsfrist verkauft, fällt keine Spekulationssteuer auf den Gewinn an.

 Tipp: Die Einhaltung der Spekulationsfrist ist für Kapitalanleger besonders wichtig.

Der Zahlungsvorgang beim Immobilienverkauf läuft meist wie folgt ab:

  • Der Käufer überweist den Kaufpreis nicht sofort an den Verkäufer, sondern erst, wenn alle Voraussetzungen laut Kaufvertrag erfüllt sind.
  • Die Zahlungsaufforderung erfolgt durch den Notar.
  • In der Regel wird der Betrag auf ein vom Verkäufer angegebenes Girokonto überwiesen.
  • Notaranderkonto (Treuhandkonto): In besonderen Fällen, etwa bei rechtlichen Unsicherheiten oder noch ausstehenden Genehmigungen, kann das Geld zunächst auf ein Notaranderkonto fließen.

Wichtig: Der Notar sichert die korrekte Abwicklung und schützt beide Parteien.

Beim Immobilienverkauf gilt die Pflicht zur Offenlegung wesentlicher Mängel:

  • Verdeckte Mängel wie Schimmel, Feuchtigkeit, Asbest oder statische Schäden müssen dem Käufer mitgeteilt werden.
  • Wird ein Mangel absichtlich verschwiegen, kann dies zu Schadensersatzforderungen oder zur Rückabwicklung des Kaufvertrags führen.
  • Kleinere optische Gebrauchsspuren (z. B. Kratzer am Boden oder abgewohnte Wände) müssen nicht extra genannt werden.

Fazit: Ehrlichkeit schützt vor rechtlichen Konsequenzen.

Ob und welche Steuern anfallen, hängt vom Einzelfall ab:

  • Spekulationssteuer: Fällig, wenn du eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach Anschaffung verkaufst (gilt für vermietete Objekte).
  • Gewerbesteuer: Nur bei gewerblichem Immobilienhandel, z. B. bei mehreren Verkäufen pro Jahr oder als gewerblich eingestufter Verkäufer.
  • Grunderwerbsteuer: Diese wird immer vom Käufer getragen.
  • Bei Auslandsimmobilien können je nach Doppelbesteuerungsabkommen zusätzliche steuerliche Verpflichtungen entstehen.

Empfehlung: Lass dich steuerlich beraten, bevor du eine Verkaufsentscheidung triffst.

Ja, beim Verkauf einer Immobilie ist ein gültiger Energieausweis Pflicht:

  • Der Energieausweis muss spätestens zur Besichtigung vorgelegt werden (§ 80 GEG).
  • Es gibt zwei Varianten:
    • Verbrauchsausweis: basiert auf tatsächlichem Energieverbrauch, kostengünstiger.
    • Bedarfsausweis: basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes, genauer und oft bei älteren Gebäuden Pflicht.
  • Bußgeld: Bei Verstößen drohen Geldstrafen von bis zu 15.000 Euro.

Tipp: Lass den Ausweis frühzeitig erstellen, um Verzögerungen im Verkaufsprozess zu vermeiden.

Die häufigsten Fehler beim Hausverkauf kosten Zeit und Geld:

  • Unrealistische Preisvorstellung: Ein zu hoher Preis schreckt Käufer ab, ein zu niedriger Preis führt zu Verlusten.
  • Fehlende Vorbereitung: Schlechte Fotos, kein professionelles Exposé oder fehlende Unterlagen verzögern den Verkauf.
  • Emotionale Entscheidungen: Unüberlegte Ablehnung seriöser Angebote oder vorschnelle Verkäufe.
  • Verkauf ohne Makler: Ohne Erfahrung besteht hohes Risiko für rechtliche Fehler, Preisverluste und Vertragsprobleme.

Empfehlung: Mit einem erfahrenen Immobilienmakler verkaufst du effizienter und sicherer.

Wie können wir Ihnen helfen?

Mit unserer Expertise, einem starken Netzwerk und individueller Begleitung führen wir Sie sicher durch Verkauf oder Kauf Ihrer Immobilie in München – bis zum erfolgreichen Abschluss.